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Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Arbeitsplatzförderung für Menschen mit Behinderung - Wir unterstützen Sie!

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, sind Zuschuss- und Darlehensberechtigt.

Diese finanzielle Unterstützung soll Menschen mit Behinderungen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf erleichtern. Es werden z.B. die Kosten für die Zeit einer Probebeschäftigung übernommen oder an den Betrieb Eingliederungszuschüsse geleistet.

Außerdem können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Zuschüssen des Integrationsamtes neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen und behindertengerecht gestalten. Die Unterstützung soll die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern und sichern.

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D.D.V. GmbH
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Ablauf und Kriterien

Kriterien und Ablauf auf einen Blick.

Voraussetzung

Die Förderung muss vor dem Kauf von Hilfsmitteln oder der Einstellung beantragt werden. Es muss eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorhanden sein.

Förderung

Die Höhe und Art der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Es kann die Probearbeit übernommen werden oder z.B. Zuschüsse zum Gehalt oder Investitionen vorgenommen werden.

Ansprechpartner

Je nach Situation sind verschiedene Stellen zuständig. Die Integrationsämter und Integrationsfachdienst beraten und begleiten Sie, wenn Sie Fördermittel beantragen.

Details

Im Nachfolgenden werden unterschiedliche Möglichkeiten aufgezeigt

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Durch die Förderung ist es möglich neue Arbeitsplätze zu schaffen und die betriebsinterne Inklusion noch weiter voranzutreiben.

Laufzeit

Die Laufzeit hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Im Falle des Eingliederungszuschusses z.B. bis zu 96 Monate

Probebeschäftigung

Was ist das?
Die Übernahme der Personalkosten für bis zu drei Monate (Höhe und Dauer der Förderung hängt vom Einzelfall ab)

Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst

Eingliederungszuschüsse

Was ist das?
Zuschüsse zu den Lohnkosten von bis zu 70% des Arbeitentgeldes.

Wie lange?
Bis zu 60 Monate Bei Menschen mit Schwerbehinderung ab 55 Jahren bis zu 96 Monate

Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit und Krankenkasse bzw. Unfallkasse

Investitionszuschüsse

Was ist das?
Zuschüsse zu klassischen Investitionen, beispielsweise Maschinen

Was ist zu beachten?
Der Einzelfall wird geprüft

Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplatz

Was ist das?
Anpassung der Arbeitsmittel an die Behinderung des Mitarbeiters
Z.B. Handgas, Zusätzliche Trittstufe etc.

Wer ist zuständig?
Technische Beratungsdienste der Agentur für Arbeit und der Integrationsämter

Team

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