Arbeitsplatzförderung für Menschen mit Behinderung - Wir unterstützen Sie!
Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, sind Zuschuss- und Darlehensberechtigt.
Diese finanzielle Unterstützung soll Menschen mit Behinderungen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf erleichtern. Es werden z.B. die Kosten für die Zeit einer Probebeschäftigung übernommen oder an den Betrieb Eingliederungszuschüsse geleistet.
Außerdem können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Zuschüssen des Integrationsamtes neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen und behindertengerecht gestalten. Die Unterstützung soll die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern und sichern.
Sprechen Sie uns an.
D.D.V. GmbH
Dulevo International
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Kriterien und Ablauf auf einen Blick.
Probebeschäftigung
Was ist das?
Die Übernahme der Personalkosten für bis zu drei Monate (Höhe und Dauer der Förderung hängt vom Einzelfall ab)
Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst
Eingliederungszuschüsse
Was ist das?
Zuschüsse zu den Lohnkosten von bis zu 70% des Arbeitentgeldes.
Wie lange?
Bis zu 60 Monate Bei Menschen mit Schwerbehinderung ab 55 Jahren bis zu 96 Monate
Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit und Krankenkasse bzw. Unfallkasse
Investitionszuschüsse
Was ist das?
Zuschüsse zu klassischen Investitionen, beispielsweise Maschinen
Was ist zu beachten?
Der Einzelfall wird geprüft
Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplatz
Was ist das?
Anpassung der Arbeitsmittel an die Behinderung des Mitarbeiters
Z.B. Handgas, Zusätzliche Trittstufe etc.
Wer ist zuständig?
Technische Beratungsdienste der Agentur für Arbeit und der Integrationsämter